Hunde eignen sich nicht als Geschenke!

Bei vielen Kindern kommt irgendwann einmal der Wunsch nach einem Tier als Spielgefährten auf. Gerade zur Weihnachtszeit geben Eltern oder andere Verwandte diesem Wunsch immer wieder nach und überraschen das Kind mit einem Hund. Doch oftmals lässt das anfängliche Interesse am neuen Kameraden schnell nach.

 

trauriger Hund in Geschenkbox

Hunde können zweifellos viel Freude bereiten. Ihre Haltung bedeutet aber auch eine grosse Verantwortung und bringt eine Reihe von Pflichten mit sich.

Wer einem Hund ein artgerechtes Dasein bieten möchte, muss insbesondere über ausreichend Zeit und Geduld, genügend Platz, die notwendigen finanziellen Mittel sowie auch über ein gewisses Wissen über Hunde und deren Bedürfnisse verfügen.

Dennoch sind Hunde gerade zur Weihnachtszeit noch immer beliebte Geschenke für Kinder.

Minderjährige können Hunde als Geschenke rechtsgültig annehmen, …

Damit eine Schenkung überhaupt gültig zustande kommt, muss der Schenker handlungsfähig (mündig und urteilsfähig) sein, das heisst, er muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Lage sein, die Folgen seiner eigenen Handlungen vernunftgemäss abzuschätzen.

Beim Beschenkten hingegen genügt das Vorliegen der Urteilsfähigkeit, während die Mündigkeit nicht vorausgesetzt wird. In Bezug auf die Schenkung eines Hundes wird bei einem Kind die Urteilsfähigkeit dann bejaht, wenn es die Verantwortung, die mit dessen Haltung verbunden ist, abschätzen kann und weiss, was es bedeutet, für ein solches Tier zu sorgen. Ist dies der Fall, kann also auch ein Kind einen Hund rechtsgültig als Geschenk annehmen.

… aber die Eltern haben ein Vetorecht

Weil ein Hund aber nicht nur Vergnügen, sondern auch Verantwortung bedeutet und die gesetzlichen Tierhalterpflichten selbstverständlich auch für Minderjährige gelten, haben die Eltern (oder ein anderer gesetzlicher Vertreter) bezüglich der Schenkung ein Vetorecht.

Sie können die Annahme des Geschenks im Namen ihres Kindes verweigern oder die sofortige Rücknahme durch den Schenker verlangen. Sie müssen diesem ihre Entscheidung allerdings unverzüglich mitteilen.

 

Kein Rückgaberecht nach Annahme des Geschenks

Sobald ein Geschenk angenommen worden ist, gilt der Vertrag jedoch als geschlossen und der Beschenkte als neuer Eigentümer - und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein Kind oder einen Erwachsenen handelt.

Wenn keine besonderen Absprachen getroffen wurden, ist die Rückgabe eines Geschenks an den Schenker dann nur noch mit dessen Einverständnis möglich; eine Pflicht zur Rücknahme trifft ihn nicht.

 

Hund ist gelangweilt

Die Verantwortung für ein Lebewesen sollte nicht leichtfertig übernommen werden

Wer ein Hund als Geschenk annimmt, sollte sich vorgängig also gut überlegen, ob er auch tatsächlich langfristig angemessen für diesen sorgen kann und will. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Hund je nach Rasse und Gesundheit zwischen 8 und 18 Jahre alt werden kann. Gegenüber dem Tier wäre es unverantwortlich, es bei Nichtgefallen einfach weiterzugeben oder ins Tierheim abzuschieben.

Auflagen und Bedingungen zum Wohle des Hundes möglich

Eine Schenkung kann mit sogenannten Auflagen verbunden werden. Dabei handelt es sich um Anweisungen, wie der Beschenkte mit dem Hund umzugehen hat. Als Vorsichtsmassnahme sollte die Schenkung eines Hundes stets mit der schriftlichen Auflage verbunden werden, dass dieser vom Beschenkten unter strikter Einhaltung der Haltungsvorschriften der Tierschutzgesetzgebung – oder besser: über die rechtlichen Minimalanforderungen hinaus - gehalten werden muss.

Weitere Auflagen möglich

Denkbar sind auch andere Arten von Auflagen, etwa dass der Beschenkte den Hund nicht für die Zucht oder für Ausstellungen verwenden darf. Hält sich der Beschenkte nicht daran, kann der Schenker das Tier innerhalb eines Jahres, seit er vom Verstoss gegen die Auflage erfahren hat, zurückfordern und ihm einen besseren Platz suchen.

Unterschied zwischen Auflagen und Bedingungen

Von einer Auflage ist eine Bedingung zu unterscheiden, die bei einem Tiergeschenk ebenfalls zulässig ist. Bei einer solchen wird die Schenkung erst verbindlich, wenn die Bedingung eintritt, so etwa wenn vereinbart wird, jemandem ein Jungtier einer bestimmten Hündin zu schenken, falls diese trächtig wird. Hat das Tier dann aber nie Nachwuchs, ist der Schenker nicht zur Schenkung eines anderen Welpen verpflichtet.
 

Kinder eignen sich nicht als alleinige Hundebesitzer

Aus der Sicht des Tierschutzes ist grundsätzlich davon abzuraten, Tiere zu verschenken, insbesondere an Kinder. Ein Tier artgerecht zu halten, erfordert Fachkenntnisse und viel Zeit. Gerade Hunde sind in ihrer Betreuung äusserst anspruchsvoll und als Geschenke für Kinder prinzipiell nicht geeignet.

Sehr oft lässt die Begeisterung nach ein paar Wochen nach

Hinzu kommt, dass die anfängliche Begeisterung über das lebende Geschenk häufig bald abflaut, weil die niedlichen Welpen schnell zu gross und arbeitsintensiv und damit für den Beschenkten ganz allgemein lästig werden. Dies ist jedoch leider nicht nur bei Kindern, sondern oftmals auch bei Erwachsenen der Fall.

Kinder haben oft einen vollen Tagesplan

Kinder sind mit der Verantwortung, die das Halten eines Hundes mit sich bringt, in der Regel überfordert, nicht zuletzt weil sie unter der Woche den ganzen Tag in der Schule verbringen und abends müde nach Hause kommen, wo sie unter Umständen noch Hausaufgaben zu erledigen haben. Von einem Kind kann kaum erwartet werden, dass es den Hund täglich vor und nach der Schule (inkl. Mittagspause) lange genug ausführt. Zudem sollte der Hund ja in der Zwischenzeit nicht alleine zu Hause warten müssen.

 

Trauriger Hund wünscht sich mehr Zeit von seiner Familie

... darum müssen sich die Eltern ebenfalls um den Hund sorgen

Die Eltern tragen also grosse Mitverantwortung, da sie sich in der Abwesenheit des Kindes um den Hund kümmern müssen. Dies sollten sie stets bedenken, bevor sie dem Hunde-Wunsch des Kindes zustimmen. Haben letztlich auch die Eltern keine Zeit oder Lust, sich um den Hund zu kümmern, führt dies nicht selten dazu, dass dieser ins Tierheim abgeschoben, weiterverschenkt, verkauft oder sogar ausgesetzt wird.
 

Nicht vergessen: Sachkundenachweispflicht ist aufgehoben - trotzdem empfehlenswert!

Seit Januar 2017 ist der Sachkundenachweis nicht mehr obligatorisch, mehr dazu hier. Trotzdem ist der Besuch einer Informationsveranstaltung wie einem Theoriekurs vor der Anschaffung eines Hundes äusserst empfohlen. Ist das neue Familienmitglied dann im Haus wird empfohlen, vor allem im ersten Jahr, regelmässig eine Hundeschule zu besuchen. Wird dies versäumt entstehen oft Probleme, die sich im Nachhinein nur noch mit sehr viel Aufwand (professionelle Hilfe, Zeit, Geld) lösen lassen.

Achtung: Gewisse Kantone, z.B. der Kanton Zürich, haben zusätzliche obligatorische Hundekurse, welche weiterhin bestehen bzw. von der SKN-Abschaffung nicht betroffen sind. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Wohngemeinde.
 

Die Schenkung sollte gut überlegt sein

Wer einem Kind eine Freude machen will, sollte sich also gut überlegen, ob ein Hund wirklich das richtige Geschenk ist. Er muss auf jeden Fall überzeugt sein, dass die artgerechte Haltung beim Beschenkten gewährleistet ist, und vorgängig einige Fragen abklären:

  • Ist die ganze Familie damit einverstanden, das Tier bei sich aufzunehmen?
  • Ist sich die Familie der Verantwortung bewusst, die die Haltung eines Hundes mit sich bringt?
  • Ist das Kind wirklich bereit, viele Jahre für einen Hund zu sorgen?
  • Dürfen in der Mietwohnung der Familie überhaupt Hunde gehalten werden?
  • Hat die Familie die finanziellen Mittel, allfällige Tierarztkosten zu begleichen, falls der Hund krank wird oder einen Unfall erleidet?
  • Wer wird sich um den Hund kümmern, wenn die Familie ohne Hund in die Ferien verreisen will?
  • usw.
     

Fazit

Weil die Ansprüche an die Haltung oft unterschätzt werden, ist es eventuell sinnvoller, einem Kind zuerst ein Buch über die Bedürfnisse von Hunden zu schenken.

So kann es sich mit seiner gesamten Familie ein Bild davon machen, welche Verantwortung mit der Haltung eines Hundes verbunden ist, und entsprechend entscheiden, ob es hierfür bereit ist oder nicht.

Ebenfalls ein tolles Geschenk wäre ein spannender, unterhaltsamer und aufschlussreicher Theoriekurs in einer guten Hundeschule.

Ein Kind liest ein Hunde-Buch

Dies wäre weitere Gelegenheit, mehr über die Bedürfnisse der Hunde zu erfahren und sich einen noch besseren Eindruck darüber zu verschaffen, welche Pflichten und Aufgaben die moderne Hundehaltung mit sich bringt. In der Regel sind auch Kinder - in Begleitung von Erwachsenen - herzlich willkommen.

 

 

 

Dieser Fachbeitrag wurde geschrieben von der Stiftung für das Tier im Recht. Herzlichen Dank!
 

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Autoren

Dr. Gieri Bolliger
Geschäftsleiter der TIR und Rechtsanwalt

Stiftung für das Tier im Recht (TIR)

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lic. iur. Andreas Rüttimann
Rechtswissenschaftlicher Mitarbeiter der TIR

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