Fragen an AMICUS - die neue Hundedatenbank der Schweiz

Im April starteten wir einen Aufruf und sammelten bei euch Fragen rund um die neue Hundedatenbank AMICUS. Dabei haben uns zahlreiche Fragen erreicht, welche wir ordentlich sortiert und anschliessend an AMICUS gerichtet haben. Wir danken allen für die Geduld, da das Ganze etwas Zeit in Anspruch genommen hatte.

Wir hoffen, dass dieser Beitrag hilft, aktuelle Unklarheiten und allfällige Märchen und Missverständnisse rund um die neue Hundedatenbank AMICUS aus der Welt zu schaffen.

Wer ist AMICUS - wer steht dahinter?

Hundedatenbank Amicus

AMICUS ist der Name der neuen nationalen Hundedatenbank, welche per Januar 2016 die bisherige Registrierungsstelle ANIS bezüglich Hunden abgelöst hat. Hier werden alle Hunde in der Schweiz mit ihrer Chipnummer registriert. Andere Heimtiere wie z.B. Katzen werden weiterhin bei ANIS registriert.

Im 2015 haben die Vereinigung der Schweizer Kantonstierärzte (VSKT) in Zusammenarbeit mit den kantonalen Veterinärämtern den Auftrag für die Entwicklung, den Betrieb und den Support der neuen Hundedatenbank der Firma Identitas AG erteilt. Identitas ist ein IT-Dienstleister mit Sitz in Bern.

Was sind die Aufgaben von AMICUS?

AMICUS deckt gesetzliche Anforderungen sowie auch andere Bedürfnisse ab:

Anforderungen der Tierseuchen- & Tierschutzverordnung

Die Datenbank soll die Meldungen, welche im Rahmen der Schweizer Tierseuchen- und Tierschutzgesetzgebung gefordert sind, für die verantwortlichen Nutzergruppen ermöglichen.

Lückenlose Zurückverfolgung der Hundehaltung

Darüber hinaus sorgt AMICUS für eine lückenlose Zurückverfolgung der Hundehaltungen - zum Schutz der Hunde. Durch den neuen Prozess soll die Datenqualität der Datenbank verbessert werden. Auf diese Weise sollen auch illegale Importe von viel zu jungen oder kranken Hunden aufgedeckt und verhindert werden.

Schnelles Identifizieren von aufgefundenen Hunden

Ein weiteres Ziel ist es, ausgesetzte oder entlaufene Hunde dank der verbesserten Datenqualität einfacher zu identifizieren und deren Halter entsprechend schneller informieren zu können.

 

 

Hund und Halter - in der Amicus Hundedatenbank

 

Gilt die Registrierung des Hundes bei AMICUS international?

Nein, bei AMICUS handelt es sich um eine nationale Datenbank. Ob der Hund jedoch über einen Schweizer  oder z.B. Europäischen Heimtierausweis verfügt, spielt für die Registrierung keine Rolle. Die Mikrochips sind weltweit gültig.

 

Warum wurden Hundehalter nicht offiziell über AMICUS informiert?

Bei unserer Umfrage auf Hundeherz.ch wurde von sehr vielen Hundehaltern bemängelt, dass man nicht offiziell über AMICUS, bzw. die Ablösung von ANIS informiert wurde. Dies wäre ja z.B. mit dem Rechnungsversand der Hundesteuer sehr gut möglich gewesen.

Die meisten bestehenden Hundehalter waren von der Änderung nicht sofort betroffen, da keine zu tätigende Meldung anstand. AMICUS geht jedoch davon aus, dass im Laufe des Jahres alle Hundehalter von ihren Kantonen oder Gemeinden informiert werden.

Die Identitas AG als Partner der VSKT (Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte) hat keinen Auftrag für die aktive Information der Tierhalter.

 

Was unterscheidet AMICUS von ANIS?

Welches sind die wichtigsten 5 Dinge, die ein Hundehalter über AMICUS wissen sollte?

  • Auf AMICUS werden nur Hunde und keine anderen Tierarten registriert
  • Neue AMICUS-Konten können nur von Gemeinden eröffnet werden (zwecks Verbesserung der Datenqualität)
  • Auf AMICUS wird nur noch eine Person als Hundehalter eingetragen (mehr dazu weiter unten)
  • Für die Registrierung eines Hundes ist immer das Dreieck Gemeinde, Tierarzt, Hundehalter gefragt – alle haben ihre Aufgabe bei AMICUS
  • Für die Korrektheit der Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) ist nach wie vor der Hundehalter verantwortlich. Kontaktdaten müssen in AMICUS aktualisiert und gepflegt werden.

Unterschied ANIS vs. AMICUS

Warum kann bei AMICUS nur noch 1 Hundehalter eingetragen werden?

Bei ANIS konnte mehr als 1 Halter registriert werden. Bei AMICUS ist es neu nur noch ein offizieller Hundehalter. Darin sehen viele Paare, die sich den Hund gemeinsam angeschafft haben – und die beide offizielle Halter sein möchten – ein Problem.

Die Kantone (verantwortlich für den Vollzug) und die Steuerbehörden wollen nur eine Ansprechperson pro Hund. Daher kann neu bei AMICUS nur noch eine Person als offizieller Halter eingetragen werden.

In AMICUS werden KEINE Eigentumsverhältnisse abgebildet. Ein Paar, bei welchem beide „Eigentümer“ des Hundes sind, muss entscheiden, wer gegenüber Gemeinden und Behörden als primäre Ansprechperson gelten soll. Diese Person wird bei AMICUS als „Hundehalter“ eingetragen.

Für AMICUS spielt es also keine Rolle, wer der Eigentümer des Hundes ist. Meistens ist es jedoch so, dass es sich beim Eigentümer und Besitzer um dieselbe Person handelt.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen. So kann es sein, dass der Hund nicht beim eigentlichen Eigentümer Herrn Sommer, sondern fix bei Herrn Winter lebt. Dann ist Herr Winter der „Besitzer“ und wird in AMICUS entsprechend als Hundehalter eingetragen.

 

Was, wenn der Hund früher auf zwei Personen lautete?

Was passierte mit Fällen, wo der Hund bei ANIS vor dem Wechsel auf AMICUS noch auf zwei Personen lautete? Wurde das so übernommen?

Es wurde der Tierhalter übernommen. Der Eigentümer wurde nicht migriert. Waren bei ANIS beim Namen des Tierhalters zwei Personen eingetragen, wurde das bei der Migration in AMICUS auch so übernommen. Die Gemeinden werden diese Daten aber längerfristig auf eine Person korrigieren. Für weitere Informationen kann sich der Hundehalter an seine Gemeinde wenden.

 

Wo ist das Eigentum an einem Hund geregelt?

Es scheint, dass bisher viele Hundehalter davon ausgingen, dass das Eigentum an einem Hund in der Hundedatenbank geregelt sei. Nun wissen wir, dass das nicht so ist. Doch wo ist das Eigentum an einem Hund geregelt?

Eigentümer des Hundes sind in der Regel jene Personen, die den Kauf-, Übernahme- oder Schenkungsvertrag unterschrieben haben. In komplexen Konstellationen empfiehlt es sich, die Eigentumsverhältnisse in einem entsprechenden Vertrag zu regeln.

Übrigens: Rechtlich gesehen sind auch der Eintrag im Heimtierausweis oder die Empfangs-Adresse für die Hundesteuer-Rechnung kein Nachweis für Eigentum, sondern lediglich Indizien für die Klärung eigentumsrechtlicher Fragen.

 

Was kann man Paaren empfehlen, die den Hund gemeinsam halten und das Eigentum, z.B. auch im Falle einer Trennung, einer Erbfolge oder einem allfälligen Rechtsstreit zur Sicherheit festhalten möchten?

Der Eintrag in AMICUS hätte auf die angesprochenen Fälle keinen Einfluss. Sollte sich ein Paar jedoch für mögliche Szenarien absichern wollen, empfiehlt es sich, die gewünschten Regelungen schriftlich, in einem Vertrag oder Testament festzuhalten und von beiden Parteien unterzeichnen zu lassen. Wie oben beschrieben, können hier auch Kauf-, Übernahme- oder Schenkungsvertrag zum Tragen kommen.

 

Der Ablauf für Neuhundehalter

Dieser scheint für die meisten Hundehalter - und gemäss deren Erfahrungsberichten auch für viele Gemeinden und Tierärzte - noch nicht ganz klar zu sein.

Ablauf für Neuhundehalter:

  1. Der Neuhundehalter muss vor der Anschaffung seines Hundes bei seiner Wohngemeinde (Einwohnerkontrolle/Hundekontrolle) ein AMICUS-Konto eröffnen lassen. Bei einigen Gemeinden kann dies auch telefonisch oder online erledigt werden.
    Übrigens: Auch für die Hundesteuer muss der Hund bei der Wohngemeinde angemeldet werden, die Frist dafür ist kantonal und teilweise kommunal geregelt.
     
  2. Die Gemeinde eröffnet das AMICUS-Konto und sendet dem Neuhundehalter seine AMICUS-Zugangsdaten (Personen-ID und Passwort) innerhalb weniger Arbeitstage per Post an seine gemeldete Wohnadresse. Es empfiehlt sich die Zugangsdaten gut aufzubewahren.
  1. Der Neuhundehalter muss dafür sorgen, dass der frühere Halter seines Hundes (z.B. Züchter/Tierheim* etc.) den Halterwechsel in AMICUS auf seine eigene Personen-ID meldet. Anschliessend muss er den Hund in AMICUS „übernehmen“.

Der Tierarzt / Die Tierärztin registriert den Hund auf AMICUS

*Züchter/Tierheime etc. sind gemäss Tierseuchenverordnung verpflichtet, neugeborene Welpen innerhalb von drei Monaten oder vor einer Weitergabe, durch den Tierarzt chippen zu lassen. Die Erstregistrierung sollte dann für die lückenlose Zurückverfolgung zwingend auf den Züchter/Tierheim etc. lauten. Erst in einem zweiten Schritt sollte die Haltung in AMICUS auf den Neuhundehalter übergehen - selbst wenn dieser zum Zeitpunkt der Registrierung vielleicht bereits bekannt ist.

  1. Wenn es während des gesamten Hundelebens keine Änderungen (z.B. Änderung Name, Wohnadresse, E-Mail Adresse, Handynummer oder Halteränderung etc.) gibt, muss der Hundehalter anschliessend bis zum Ableben seines Hundes bezüglich AMICUS nichts mehr unternehmen. Den Tod des Hundes muss er jedoch in der Datenbank erfassen.

 

Was, wenn der Hund aus dem Ausland kommt?

Hunde, welche in die Schweiz importiert werden, müssen bereits vor dem Import gechippt werden. Da es sich bei AMICUS nur um eine Schweizer Datenbank handelt, kommt es in solchen Fällen zu einer Registrierung als „Import“.

Das heisst, der Hundehalter muss mit seinem frisch importierten Hund innert 10 Tagen nach Übernahme einen Tierarzt aufsuchen. Dieser überprüft die Gesundheit des Hundes, den Heimtierausweis und die Chipnummer etc. und wird den Hund dann auf AMICUS als „Import“ direkt auf den Hundehalter registrieren. Dazu benötigt er jedoch die Personen-ID des Hundehalters, welche dieser vor Übernahme des Hundes auf der Gemeinde beantragt hat (siehe Punkt 1 und 2 oben: Eröffnung AMICUS-Konto).

Ausnahme: Was, wenn der Hund noch nicht gechippt ist?

Grundsätzlich ist es unzulässig, einen ungechippten Hund aus dem Ausland zu importieren. Wer dies trotzdem tut, macht sich strafbar - und es besteht die Gefahr, dass der Hund mangels zweifelsfreier Kennzeichnung und einwandfrei nachgewiesener Tollwutprävention beschlagnahmt und allenfalls sogar euthanasiert wird.

Ist trotzdem ein ungechippter Hund in der Schweiz, muss das Chippen vom Hundehalter initialisiert werden. Dazu muss er mit seinem Hund zum Tierarzt. Der weitere Ablauf ist oben, unter „Was, wenn der Hund aus dem Ausland kommt“ beschrieben.

 

Informationen & Ablauf für bestehende Hundehalter

Können die alten Login-Daten auf AMICUS verwendet werden?

Ja, es können die gleichen Zugangsdaten wie bei ANIS zum Zeitpunkt vom 31.12.2015 verwendet werden. Die Zugangsdaten wurden damals von ANIS zusammen mit der PetCard dem Hundehalter per Post zugestellt.

Wie muss ich vorgehen, wenn ich mein Login von ANIS vergessen habe?

Falls das Passwort vergessen wurde, kann der Hundehalter auf AMICUS unter „Passwort vergessen“ ein neues anfordern. Dazu wird ein Link auf die in AMICUS hinterlegte Mailadresse gesendet.

Falls auch die Personen-ID unbekannt ist oder keine E-Mail im Account des Hundehalters hinterlegt ist, kann sich der Hundehalter per Mail an den AMICUS-Helpdesk wenden.

Der ANIS bzw. AMICUS-Ausweis (Pet Card)

Wozu braucht man die Pet-Card eigentlich?

Die PetCard ist eine Dienstleistung von Identitas für eine vereinfachte und mobile Aufbewahrung der Hundedaten und der Personen-ID. Diese hat rechtlich keine Verwendung.

Gibt es einen neuen Ausweis? Oder soll man den ANIS-Ausweis aufbewahren? Was ist, wenn man keinen Ausweis mehr hat – kann man einen neuen anfordern?

Es werden keine neuen Ausweise automatisch zugestellt. Bei einem Halterwechsel oder bei Verlust kann der Hundehalter in seinem AMICUS-Konto selber eine neue PetCard bestellen.

AMICUS fuer bestehende Hundehlter

Wie muss ich vorgehen, wenn ich einen weiteren Hund anmelden möchte?

Ein Hundehalter muss auf AMICUS nur einmal durch die Wohnsitzgemeinde erfasst werden - egal wie viele Hunde er später auf seine Personen-ID registrieren wird. Die Personen-ID bleibt immer die gleiche. Jedoch muss er einen Wohnortswechsel der verantwortlichen Gemeinde mitteilen, was im Zuge einer Adressänderung so oder so geschieht.

Der Ablauf bei der Übernahme eines weiteren Hundes ist dann wie folgt:

Der frühere Hundehalter (dies kann auch der Züchter oder z.B. ein Tierheim sein) muss in AMICUS die Weitergabe an die Personen-ID des neuen Halters melden und der neue Hundehalter muss die Übernahme bestätigen.

 

Für Züchter / Tierheime etc. mit neugeborenen Welpen:

Der Tierarzt kann nach dem Implantieren des Mikrochips den/die Welpen der Personen-ID des Züchters/Tierheims etc. (gelten in AMICUS auch als „Hundehalter“) zuweisen.

Für die lückenlose Rückverfolgung ist es wichtig, dass diese Erstregistrierung auf den Züchter/Tierheim etc. geschieht und nicht bereits an jene Person, die den Hund anschliessend übernehmen wird, selbst wenn diese allenfalls bereits bekannt ist.

Registrierung Welpen auf AMICUS

Es werden danach alle Welpen im Account des Hundehalters angezeigt. Es empfiehlt sich die Daten nach dem Eintrag beim Tierarzt zu Hause in Ruhe zu kontrollieren.

 

Mutationen - Wer ist für welche Daten verantwortlich?

Ist der Hund einmal eingetragen, kann es immer zu Änderungen kommen. Welche Daten kann man als Hundehalter selbst ändern? Für welche Daten muss der Tierarzt oder die Gemeinde kontaktiert werden?

Datenpflege durch den Hundehalter

Der Hundehalter ist für folgende Meldungen verantwortlich:

  • Halterwechsel
  • Ausfuhr ins Ausland
  • Tod des Hundes

Daneben kann er fakultativ folgende Daten pflegen:

  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Bitte darauf achten, dass diese Daten IMMER aktuell sind, damit der Hundehalter im Falle eines Entlaufens oder Wiederauffinden des Hundes sofort benachrichtigt werden kann.
  • Änderung Hundename
  • Eintrag einer Ferienadresse
  • Eintrag des Verwendungszwecks

Datenpflege durch die Gemeinde

  • Personen- bzw. Adressdaten können nur von der Gemeinde mutiert werden. Wenn der Hundehalter umzieht und auf der Gemeinde (Einwohnerkontrolle) seine neue Wohnadresse bekannt gibt, sollte er zur Sicherheit darauf hinweisen, dass diese Daten auch gleich in AMICUS aktualisiert werden müssen.

Datenpflege durch den Tierarzt

  • Nach der Registrierung hat der Tierarzt keine Daten mehr zu pflegen. Es sei denn, bei der Registrierung wurden Fehler gemacht (z.B. falsche Farbe, falsche Rasse etc.). Solche Fehler kann der Tierarzt korrigieren
  • Zudem kann der Tierarzt den Hundehalter bei Versterben seines Hundes entlasten, in dem er auf AMICUS für den Hundehalter das Todesdatum einträgt. Letztendlich verantwortlich, dass ein Todesfall auf AMICUS gemeldet wird, ist jedoch der Hundehalter.

Einträge der besuchten obligatorischen Hundekurse

Im Gegensatz zu ANIS gibt es neu bei AMICUS die Möglichkeit, besuchte obligatorische Hundekurse direkt in der Datenbank einzutragen. Wer kann diese Einträge vornehmen bzw. wer ist dafür verantwortlich?

Die Kantone sind für den Vollzug der obligatorischen SKN-Theorie- und Praxiskurse (in einigen Kantonen gibt es noch weitere Kurse) verantwortlich. Die Kantone werden bei der Überwachung von den Gemeinden unterstützt.

Diese Überwachung ist jedoch kantonal unterschiedlich geregelt. Teilweise müssen Hundehalter die Kopie ihres SKN-Ausweises (Theorie und Praxis) je nach Wohnkanton ihrer Gemeinde oder dem kantonalen Veterinäramt zusenden.

Hundeschulen können - sind aber nicht dafür verantwortlich - die besuchten Kurse in AMICUS eintragen.

SKN Kurse auf AMICUS eintragen

Kann man nur die SKN-Theorie- & SKN Praxiskurse eintragen - oder gibt es auch die Möglichkeit andere obligatorische Kurse, wie z.B. im Kanton Zürich die Welpen sowie Junghunde- und Erziehungskurse einzutragen?

Es können aktuell nur die national gesetzlich geforderten Kurse eingetragen werden - im Moment sind das die SKN-Theorie und -Praxiskurse.

Weitere Fragen von Hundeherz.ch-Mitgliedern:

Was muss ich tun, wenn mein Hund zwei verschiedene Chips implantiert hat?

Wenn in ANIS ein Hund auf mehr als einen Chip gemeldet wurde, dann wurde das in AMICUS entsprechend übernommen.

Wenn nun bei AMICUS bei der ersten Registrierung / Import mehr als ein Chip gefunden wird, kann der Tierarzt beide Chips auf den selben Hund eintragen. Für Fälle, wo z.B. der zweite Chip erst später gefunden wird bittet AMICUS um Kontaktaufnahme per E-Mail, um das Vorgehen gemeinsam anzuschauen.

 

Weitere Felder, z.B. für Handicaps

Warum gibt es bei AMICUS keine Option, ein Handicap des Hundes wie z.B. „blind“ oder „taub“ einzutragen?

Solche Informationen wurden für den Zweck von AMICUS (Kennzeichnung, zweifelsfreie Rückverfolgung, Korrektheit der Daten usw.) als nicht zwingend befunden und daher nicht aufgenommen. Aktuell können solche Dinge im Heimtierausweis vermerkt werden.

 

Weitere Felder, z.B. für eine weitere Kontaktperson

Da es keinen zweiten offiziellen Halter mehr gibt: Wie wäre es mit der Erfindung eines Feldes, in welchem eine weitere Kontaktperson für den Notfall erfasst werden könnte? (z.B. wenn Hund entläuft und ihn jemand findet, der offizielle Halter aber nicht erreichbar ist)

Neue Anforderungen und Bedürfnisse an AMICUS können dem kantonalen Veterinäramt übermittelt werden. Diese können als Vertragspartner von AMICUS Änderungen beantragen.

 

Gibt es noch etwas, was AMICUS den Hundehaltern mitteilen möchte?

Die Datenbank ist seit Anfang Jahr in Betrieb. Technische Pannen gab es keine, jedoch lange Wartezeiten am Helpdesk. AMICUS ist bemüht, diese Wartezeiten zu verkürzen. Gerne werden auch Bedürfnisse und Wünsche entgegengenommen. Wie oben erwähnt, können diese dem kantonalen Veterinäramt mitgeteilt werden. Die neue Datenbank bringt nicht nur eine gute Datenqualität, sondern auch eine korrekte Registrierung sämtlicher in der Schweiz lebenden Hunde - dies zum Schutz von Tier und Mensch.

 

 

 

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Autoren

Dieser Beitrag entstand durch die gute Zusammenarbeit verschiedener Parteien:

Herzlichen Dank an AMICUS für das Beantworten dieser vielen Fragen.

Und auch vielen Dank an die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) für die wertvolle Unterstützung bezüglich rechtlichen Aspekten.

Und natürlich ein grosses Dankeschön an unsere Mitglieder, Facebook-Freunde und Newsletter-Leseratten für das Einreichen eurer Fragen, ihr habt diesen Beitrag möglich gemacht!

Wir danken Hundehaltenden, Tierärzten und Hundeschulen für das Verbreiten dieses Beitrages, damit möglichst viele Hundefreunde besser informiert werden können.

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