Ab 1. April: Brut- & Setzzeit

Während der Brut- und Setzzeit gehören die Hunde an die Leine
Kategorie:
Hunde & das Gesetz

Viele einheimische Wildtiere pflanzen sich in den Frühlingsmonaten fort. Während dieser „Brut- und Setzzeit“ werden Hundehaltende in einigen Kantonen dazu verpflichtet, ihre Hunde im Wald an der Leine zu führen.

Die generelle Leinenpflicht ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich ausgestaltet. Gemeinsam mit der Stiftung für das Tier im Recht haben wir für euch einen Fachbeitrag ausgearbeitet, der euch über die kantonalen Unterschiede informiert. 

Darüber hinaus beantworten wir folgende Fragen:

  • Gibt es Vorschriften in Bezug auf die Leine?
  • Was passiert, wenn ich mich nicht an die Leinenpflicht halte?
  • Kann mein Hund abgeschossen werden, wenn er beim Wildern erwischt wird?
  • Warum ist es problematisch, wenn mein Hund Wild jagt?
  • Gibt es eine Meldepflicht bei Vorfällen?

So oder so - unsere grosse Bitte an alle Hundehaltenden

Wir bitten alle Hundehaltende dafür zu sorgen, dass ihre Hunde die Wildtiere weder stören noch jagen - unabhängig davon, ob in ihrem Kanton eine entsprechende Leinenpflicht besteht.

Auch mit Leine können in Wald und dessen Umgebung schöne Spaziergänge und hündische Abenteuer gestlatet werden :-)

Hier gehts direkt zum Fachbeitrag

 

Vielen Dank für eure Rücksichtnahme!

 

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