Neue Hundedatenbank AMICUS löst ANIS ab

Kategorie:
Hunde & das Gesetz

Ab 4. Januar 2016 werden Hunde nicht mehr in der Tierdatenbank ANIS, sondern in der neuen Hundedatenbank AMICUS registriert. Diese Verbesserung soll dazu dienen, die Herkunft eines Hundes lückenlos zurückverfolgen zu können - zum Schutz von Hund und Mensch.

Grund für diese Änderung sind verschiedene Anpassungen in der Schweizer Gesetzgebung. Die Kantone, welche für die Überwachung der Hunde zuständig sind, haben das Unternehmen Identitas AG mit der Entwicklung und Verwaltung der Hundedatenbank beauftragt.

 

Die lückenlose Zurückverfolgung zum Schutz der Hunde

Durch die separate Registrierungsstelle für Hunde will man auch die Datenqualität verbessern. Gemäss dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV werden zur Zeit von zwei Hunden einer aus dem Ausland importiert, leider sehr oft auf illegalem Weg. Mit der neuen Registrierungsdatenbank will man eine lückenlose Zurückverfolgung der Hunde gewährleisten. Ziel ist es unter anderem, zukünftige illegale Importe von viel zu jungen und kranken Hunden aufzudecken oder sogar zu verhindern.

 

Das schnelle Identifizieren von aufgefundenen Hunden

Ein weiteres Ziel ist es, ausgesetzte oder entlaufene Hunde dank der verbesserten Datenqualität einfacher zu identifizieren und deren Halter entsprechend schneller informieren zu können.

 

Was wird sich ändern?

Eines der Hauptziele ist es, dass die Personalien des Hundehalters in der Hundedatenbank identisch sind mit dessen offiziell gemeldeten Personalien bei seiner Wohngemeinde. Aus diesem Grund spielen die Gemeinden neu eine zentrale Rolle bei der Personenerfassung für AMICUS.

 

Was bedeutet dies konkret für bestehende Hundehalter?

  • Hundehaltende, deren Hunde heute bereits bei der ANIS gemeldet sind, müssen aufgrund dieser Änderung nichts unternehmen. Ihre Daten werden von der ANIS automatisch in die neue Datenbank von AMICUS übernommen. Auch die Zugangsdaten (Login) bleiben gleich
  • Neu wird sein, dass Hunde, die abgegeben (verkauft, verschenkt, etc.) oder übernommen (Kauf, Schenkung, etc.) werden, durch den Tierhalter umgemeldet werden müssen. Mehr siehe unten „Zukünftig gilt für alle Hundehaltende“

 

Was bedeutet dies konkret für Neuhundehalter?

Wer ab dem 4. Januar 2016 einen neuen Hund übernimmt, muss für dessen Registrierung wie folgt vorgehen:

  • Gehe vor der Übernahme deines Hundes auf die Einwohnerkontrolle (bei grossen Gemeinden "Hundekontrolle") deiner Wohngemeinde und melde, dass du demnächst einen Hund übernehmen wirst
  • Die Einwohnerkontrolle wird dir, lautend auf deine offiziellen Personalien, bei AMICUS einen Account eröffnen
  • AMICUS wird dir deine persönlichen Zugangsdaten (Login) via Post zukommen lassen
  • Mit diesem Login kannst du deinem Account deine Telefonnummer und E-Mail-Adresse hinzufügen
  • Du bist dafür verantwortlich, dass dein neuer Hund innert 10 Tagen nach Übernahme deinem AMICUS- Account hinzugefügt wird (Erklärungen folgen auf AMICUS, bei Problemen hilft das Helpdesk)
    • Dies setzt voraus, dass dein Hund bereits von einem Tierarzt gechipt und von einem Tierarzt in AMICUS erfasst wurde (dies regelt i.d.R. der Züchter, das Tierheim oder die Tierschutzorganisation mit einem Tierarzt)

 

Zukünftig gilt für alle Hundehaltenden

  • Ändert dein Name oder deine Adresse, musst du dies wie üblich auf deiner Wohngemeinde melden und sofort mitteilen, dass diese Daten in deinem AMICUS-Account ebenfalls angepasst werden müssen
  • Ändert deine E-Mail-Adresse oder deine Telefonnummer, musst du diese bei AMICUS selbstständig ändern. Dies liegt auch in deinem eigenen Interesse: Sollte dein Hund einmal entlaufen, kann man dich später beim Auffinden deines Hundes anhand deiner aktuellen AMICUS-Daten sofort kontaktieren
  • Bei Tierarzt-Besuchen bitte zukünftig immer die Petcard deines Hundes mitbringen
  • Wer einen Hund abgibt (z.B. Verkauf, Schenkung etc.) oder neu übernimmt (z.B. Kauf, Geschenk etc.) ist verantwortlich, dies  AMICUS zu melden (Erklärungen folgen auf AMICUS, bei Problemen hilft das Helpdesk)
  • Auch Todesfälle müssen  AMICUS gemeldet werden. Dies kann der Tierarzt oder der Hundehaltende übernehmen
  • Hat ein Hundehalter seine Petcard verloren, kann diese über den AMICUS-Helpdesk nachbestellt werden

 

Film von Amicus für Amicus-Kunden

 

 

Eine kleine Hilfe zur Übersicht

Als grobe Übersicht hier die offizielle Prozessübersicht für Hundehaltende.

 

Der Wechsel zwischen ANIS und AMICUS

Für Neuregistrierungen wenden sich Hundehaltende bis am 29. Dezember 2015 noch an ANIS. Ab dem 4. Januar 2016 ist die neue Hundedatenbank AMICUS für neue Registrierungen zuständig.

Während den Tagen dazwischen steht die Notfallnummer (0900 55 15 25 (CHF 1.00/Min. ab Festnetz) der ANIS für Notfälle zur Verfügung, z.B. wenn sie bei der Identifikation eines entlaufenen Hundes behilflich sein müssen.

Übrigens: Hier findest du Tipps rund um Silvester mit Hund, damit dir dein Hund an Silvester trotz Feuerwerksknaller hoffentlich nicht verloren geht!

 

Quellen und weiterführende Links:

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