Checkliste - Anzeige oder Meldung eines Tierschutzverstosses

Wer einen Tierschutzverstoss beobachtet, kann wie folgt vorgehen:

Wer einen Tierschutzverstoss beobachtet kann entweder auf die Polizei, das kantonale Veterinäramt oder eine andere Strafverfolgungsbehörde (Bsp. Staatsanwaltschaft oder eine Übertretungsstrafbehörde) zugehen.

 

Trauriger Hund wartet auf Erlösung

Strafanzeige bei der Polizei

Das Einreichen einer Strafanzeige ist grundsätzlich mündlich oder schriftlich möglich. In akuten Fällen: sollte die Polizei unter der Telefonnummer 117 verständigt und die Strafanzeige dann bei deren Eintreffen vor Ort erstattet werden.

Wichtig: Bei Tierschutzdelikten handelt es sich stets um sogenannte Offizialdelikte, d.h., die Behörden müssen ernstzunehmenden Hinweisen auf entsprechende Straftaten zwingend nachgehen, sobald sie Kenntnis von diesen haben. Ein Strafantrag einer geschädigten Person (z.B. des Tierhalters) ist nicht notwendig.

 

oder

 

Meldung beim Kantonalen Veterinärdienst

Die Meldung sollte schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) erfolgen; besondere Formvorschriften müssen dabei nicht eingehalten werden. In dringenden Fällen ist auch eine mündliche Meldung möglich. In einigen Kantonen haben die kantonalen Veterinärdienste auf ihrer Website ein Formular für die Meldung von Tierschutzverstössen aufgeschaltet. Eine Liste der kantonalen Veterinärdienste finden Sie hier.

 

Hund wird mit Zeitung geschlagen

Wichtig:

Um den Behörden ein effizientes Vorgehen zu erleichtern, sollte die Anzeige bzw. die Meldung möglichst konkrete und gut dokumentierte Angaben enthalten.

Hier hilft folgende Checkliste:

  • .Name und Adresse des Anzeigeerstatters bzw. des Meldenden
    (da Tierschutzdelikte Offizialdelikte sind, müssen die Strafverfolgungsbehörden einer glaubhaften Meldung über einen entsprechenden Verstoss aber auch dann nachgehen, wenn diese anonym erfolgt)
  • .Name und Adresse des Täters bzw. der Täter
    (sofern bekannt), wenn möglich verbunden mit dem Hinweis, ob es sich dabei um den Eigentümer oder Halter des betroffenen Tieres handelt. Eine Strafanzeige kann aber auch "gegen Unbekannt" eingereicht werden
  • .Adresse und genaue Lage des Tatorts
    (bspw. Beschreibung und Aufnahmen von Gebäuden, Weideflächen, Spazierwegen, Zwingern etc.)
  • .Datum und genaue Uhrzeit bzw. Zeitraum der Tat
  • .Sachverhaltsschilderung
    Hierzu gehören:
    • Möglichst genaue, unverwechselbare Beschreibung des Tieres bzw. der Tiere bezüglich Art, Rasse, Anzahl, Alter, Geschlecht und besonderer Merkmale (Ohrmarkierungen, Tätowierungsnummern, auffallende Fellzeichnung etc.)
    • Konkrete Schilderung des Tathergangs und allfälliger Tatwerkzeuge (bspw. Grösse und Beschaffenheit eines Schlagstockes oder Messers)
    • Klimabedingungen (Temperatur, Regen)
    • Folgen für das Tier (beobachtete Verletzungen, auffällige Verhaltensweisen, Lautäusserungen etc.)
    • Benennung weiterer Zeugen mit Name und Adresse.
  • .Nennung und Beilage von allfällig vorhandenem Beweismaterial
    (Fotos oder Videoaufnahmen etc. mit Datum und genauer Kennzeichnung)
  • .Datum und Unterschrift
    (wobei, wie erwähnt, eine Meldung auch anonym gemacht werden kann)

 

 

 

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Autoren

lic. iur. Andreas Rüttimann
Rechtswissenschaftlicher Mitarbeiter der TIR

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