Eine Tierversicherung für meinen Hund?

Die tierärztliche Behandlung von Hunden wegen Krankheit oder Unfall kommt die Hundehaltenden häufig teuer zu stehen. Wie beim Menschen ist es jedoch auch bei Hunden – und anderen Tieren – möglich, solche Risiken versichern zu lassen. Entsprechende Tierversicherungen können als "Krankenkassen für Tiere" bezeichnet werden und ersetzen dem Halter - zumindest teilweise – die finanziellen Einbussen, die Krankheiten und Unfälle des Hundes nach sich ziehen.

Das Tierschutzrecht schreibt Tierhaltenden unter anderem vor, dass sie ihre Tiere angemessen ernähren, pflegen, ihnen die für ihr Wohlergehen notwendige Beschäftigung und Bewegungsfreiheit sowie soweit nötig Unterkunft gewähren müssen.

Eine Tierversicherung für meinen Hund?

Dies bedeutet auch, dass sie dafür zu sorgen haben, dass kranke und verletzte Hunde unverzüglich ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt und medizinisch behandelt oder eingeschläfert werden - wobei Letzteres für Hundehaltende natürlich nur in Betracht kommt, wenn dem Hund nicht mehr anders geholfen werden kann.

Nimmt ein Hundehalter seine Verantwortung nicht wahr, riskiert er eine Freiheits- oder Geldstrafe wegen Tierquälerei.

 

Eine tierärztliche Behandlung beim Hund kann teuer werden

Die Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflicht kann für Hundehaltende unter Umständen allerdings mit erheblichen Kosten verbunden sein. Wird ein Hund krank oder erleidet er einen Unfall, erreichen die dadurch entstehenden Auslagen für medizinische Behandlung, Medikamente, Therapien, Operationen oder alternative Heilmethoden schnell einmal hohe vierstellige Summen.

Um sich gegen solche finanzielle Risiken abzusichern, haben Hundehaltende jedoch die Möglichkeit, eine Tierversicherung, also eine Unfall- und Krankenversicherung für ihre Hunde abzuschliessen, wobei die Hunde auch nur gegen Unfall oder nur gegen Krankheit versichert werden können. Tierversicherungen erfüllen im Grunde die gleiche Funktion wie Krankenkassen für Menschen und übernehmen die anfallenden Behandlungskosten je nach abgeschlossener Deckung.

 

Privathaftpflichtversicherung deckt keine Schäden am eigenen Hund

Mitunter wird fälschlicherweise angenommen, dass die Aufwendungen für tierärztliche Behandlungen von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt seien. Diese übernimmt jedoch nur Schäden, die der Hund des Versicherten bei Dritten verursacht hat. Wer hingegen die Behandlungskosten, die beim eigenen Hund anfallen, versichern lassen möchte, muss für diesen eine separate Tierversicherung abschliessen.

 

Lohnt sich eine Tierversicherung?

Ob der Abschluss einer Tierversicherung sinnvoll ist, muss letztlich jeder Hundehalter aufgrund seiner persönlichen Umstände für sich selbst beurteilen. Die Prämien variieren bei einer Tierversicherung je nach gewähltem Modell zwischen zweistelligen bis hin zu hohen dreistelligen Jahresbeiträgen.

Letztlich sollte aber natürlich keinem Hund eine notwendige medizinische Behandlung aus finanziellen Gründen verwehrt bleiben. Weil sich die Tiermedizin bezüglich der Operations- und Behandlungsmöglichkeiten stark entwickelt hat, können heute auch schwere Krankheits- und Unfallfolgen behandelt werden.

Dies hat dann aber natürlich auch zur Folge, dass die daraus resultierenden Behandlungskosten entsprechend hoch ausfallen.

 

Auch bei Tierversicherungen gibt es unterschiedliche Versicherungsmodelle

Hat man sich für den Abschluss einer Tierversicherung entschieden, sollte man die verschiedenen Anbieter beziehungsweise ihre Leistungen und Tarife gut miteinander vergleichen. Es werden verschiedene Modelle von Tierversicherungen angeboten, die sich etwa bezüglich Prämien, Franchise und Versicherungsleistungen teilweise erheblich unterscheiden.

Prinzipiell bestehen zwei Typen von Tierversicherungsmodellen:

  • Beim einen Modell werden die Kosten bis zur maximalen Deckungssumme bis zu einem bestimmten Teil (meist 90%) übernommen und der vereinbarte Selbstbehalt (Franchise) ist einmal jährlich zu übernehmen.
  • Beim anderen Modell werden die Kosten bis zur maximalen Deckungssumme vollständig übernommen, dafür gilt der Selbstbehalt pro Schadenereignis.

 Bei beiden Tierversicherungsmodellen gilt:

  • Die maximale Deckungssumme kann von tiefen vierstelligen Beträgen bis zu unlimitiert reichen – hier kann der Hundehalter bei Abschluss der Tierversicherung zwischen verschiedenen Optionen auswählen.
  • Auch die Höhe des Selbstbehaltes kann variieren und liegt üblicherweise zwischen 100 und 1’000 Franken. Auch hier kann der Hundehalter bei Abschluss der Tierversicherung zwischen verschiedenen Optionen auswählen.
  • Wie wir das auch von den Krankenkassen für uns Menschen kennen: je höher die maximale Deckungssumme und je tiefer der Selbstbehalt, desto höher die jährliche Versicherungsprämie der Tierversicherung.

 

Welche Leistungen übernimmt eine Tierversicherung?

Wichtig ist auch, dass sich Hundehaltende vor dem Abschluss einer Tierversicherung Gedanken darüber machen, welche Ereignisse und Behandlungsarten zwingend versichert sein sollten.

Hier gibt es bei den verschiedenen Tierversicherungen grosse Unterschiede, etwa bezüglich Impfungen, Erbkrankheiten, alternativer Behandlungsmethoden, Kastration, Krebserkrankungen usw.

Während ein entsprechender Versicherungsschutz bei gewissen Anbietern teilweise in der Grunddeckung enthalten ist, sehen andere eine Kostenübernahme in solchen Fällen nur im Rahmen einer Deckungserweiterung oder auch gar nicht vor.

Gewisse Versicherer bieten zusätzlich noch weitere Leistungen an, wie etwa die Übernahme der Suchkosten bei Verlust oder Diebstahl des Hundes oder eine Pauschalentschädigung beim Tod des Tieres infolge eines Unfalls oder einer Krankheit.

Es lohnt sich also, die Leistungen und Bedingungen der Tierversicherungen genau anzuschauen und miteinander zu vergleichen.

Tierversicherungen können auch Alternativmedizin decken

Alte Hunde werden oftmals nicht neu in eine Tierversicherung aufgenommen

Weiter zu beachten ist, dass der Abschluss einer Tierversicherung für den Hund bei der überwiegenden Zahl der Anbieter nur möglich ist, wenn das Tier ein bestimmtes Alter – meist zwischen drei Monaten und vier bis sieben Jahren – aufweist. Bei manchen Tierversicherungen steigt zudem mit zunehmendem Alter des Hundes auch die Prämie.
 

Auch bei Tierversicherungen gilt: Karenzfrist beachten

Ferner ist zu bedenken, dass die Versicherungsverträge zumindest betreffend Krankheiten in der Regel eine sogenannte Karenzfrist von meist einem beziehungsweise – bei chronischen Krankheiten – drei Monaten enthalten. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz innerhalb dieser Frist vom Abschluss der Tierversicherung an gerechnet noch nicht gilt. In Bezug auf Unfälle verzichten manchen Anbieter auf eine Karenzfrist.

 

Laufzeit und Kündigung des Vertrags bei einer Tierversicherung

Die meisten Tierversicherungen sehen vor, Versicherungsverträge für ein oder mehrere Jahre auszustellen. Die Verträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mindestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages gekündigt werden.

Ausserdem haben sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag im Falle eines Schadenereignisses zu kündigen. Während die Kündigung seitens des Versicherers in einem solchen Fall spätestens bei der Auszahlung der Entschädigung zu erfolgen hat, wird dem Versicherungsnehmer für die Kündigung in der Regel eine Frist von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt, in dem er von der Auszahlung der Entschädigung Kenntnis erhält, gewährt.

 

Tierversicherung ja oder nein?

So oder so: die medizinische Behandlung im Bedarfsfall muss sichergestellt sein

Ob sich der Abschluss einer Tierversicherung lohnt, kann wie erwähnt nicht pauschal beantwortet werden. Es empfiehlt sich jedoch für jeden Hundehaltenden, sich eingehend mit dieser Frage auseinanderzusetzen und sich von den verschiedenen Tierversicherungs-Anbietern beraten zu lassen.

Tierversicherung für kranke Hunde

Oberstes Gebot sollte stets sein, dass Hundehaltende ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen und dem Hund im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls die erforderliche medizinische Betreuung garantieren können – ob mit oder ohne Tierversicherung.

Wer hierzu nicht imstande ist, sollte am besten ganz auf die Haltung eines Hundes verzichten.

 

 

 

Dieser Beitrag wurde geschrieben von MLaw Christine Künzli und lic. iur. Andreas Rüttimann von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR). Hundeherzlichen Dank!

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Autoren

MLaw Christine Künzli
Stellvertretende Geschäftsleiterin der TIR und Rechtsanwältin

Stiftung für das Tier im Recht (TIR)

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lic. iur. Andreas Rüttimann
Rechtswissenschaftlicher Mitarbeiter der TIR

Stiftung für das Tier im Recht (TIR)

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